Worauf sollte ich bei Vertragsabschluss achten?
Nachdem Sie die vorgelegten Angebote sorgfältig verglichen und sich für ein konkretes Vertragsangebot entschieden haben, sollten Sie noch folgendes beachten.
Der Kreditvertrag ist schriftlich zu formulieren und enthält insbesondere den
- Nettokreditbetrag
- Art und Weise der Rückzahlung
- Vereinbarung über ausgehandelte Vertragsrechte z.B. Sondertilgungen
- Zinssatz und die Dauer des Vertrages, Regeln über die Vertragsbeendigung
- Sonstige Kosten des Kredites z.B. Bearbeitungsgebühren
- Effektiven Jahreszins
- Ausgaben und Kosten für enthaltene Restschuldversicherungen
- Sicherheiten für den Kredit
Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift der Vertragsurkunde. Vertrauen Sie Ihrem Partner? Vertrauen ist das Herzstück der Zusammenarbeit.
Auszahlung des Darlehensbetrages
Im Darlehensvertrag sind die Vereinbarungen für die Voraussetzungen zur Auszahlung geregelt. Wie z.B.
- Bestellung und Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch,
- Versicherungsnachweise z.B. Wohngebäudeversicherung
- Abtretungsvereinbarung von Tilgungskonten wie Bausparverträge
- Zahlungen nach Baufortschritt beim Neubau, Kauf vom Bauträger.
- Sonstige Vereinbarungen
Sind die Voraussetzungen erfüllt zahlt das Kreditinstitut aus. Andererseits Sind Sie zur Abnahme des Darlehens verpflichtet.
Erforderliche Sicherheiten
Die Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht für den Kreditgeber am Grundstück der Immobilie die im Grundbuch eingetragen wird. Im Falle von Zahlungsrückständen kann das Pfandrecht verwertet werden mittels einer Zwangsversteigerung, wenn keine andere Lösungen durch rechtzeitige Gespräche der Vertragspartner gefunden wurden.
Das Schuldanerkenntnis
Ein Darlehensnehmer haftet auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Mit dem notariellen vollstreckbaren Schuldanerkenntnis unterwirft sich der Darlehensnehmer üblicherweise der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, wenn es zu Problemen beim Zahlen der Raten gekommen wäre.
Andere Sicherheiten
Weitere Sicherheiten sind z.B. die Abtretung von weiteren Forderungen wie Bauspar- oder Versicherungsguthaben der Darlehensnehmer.
Verwertung von Sicherheiten ist das Recht der Darlehensgeber, wenn vertragliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder besondere Schwierigkeiten auftreten, die nicht in anderer Weise gelöst werden.
Versicherungen wie Wohngebäudeversicherungen oder der Abschluss von Risikolebensversicherungen sind oftmals Bedingungen für die Sicherheiten der Kredite.