Erben / Vererben / Schenken / Nachlassplanung und Vermögensübertrag
Vermögensübertrag richtig planen, Entscheidungsvollmachten – „Alles geregelt“? Die Vermögensgestaltung im Alter?
Gedanken eines vermögenden Paares im hohen Alter. Die Verzinsung des Kapitals ist meist weniger wichtig, als die Beantwortung der Frage wie das Vermögen verteilt wird. Was behalten die Senioren? Welche Geschenke sollen Kinder und Enkel erhalten, so dass die eigene Lebenserwartung gesichert bleibt. Das Paar hat Kinder und inzwischen mehrere Enkelkinder.
Das Paar ist zu einem beachtlichen Vermögen gekommen. Bar, Tag- und Festgeld, Goldreserve, Investmentfonds, Renten- und Pensionsansprüche, Immobilien die selbst genutzt und vermietet sind.
Größere Vermögen sind nicht leicht zu vererben. Dies gilt insbesondere für komplex strukturierten Besitz, der sich aus Aktien, Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten zusammensetzt.
Frühzeitig an Entscheidungsvollmachten denken. Immer wieder gibt es plötzliche Unfälle, Schlaganfälle, so dass ein amtlich bestellter Betreuer die Entscheidungsbefugnis erhält ohne dass dies von der Familie gewollt oder gewünscht war. Deshalb „Alles geregelt“? Wenn der Erblasser wünscht, dass möglichst viel von seinen Werten bei den Erben ankommt, muss er sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie er das erreicht.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Denn sie berücksichtigt außerhalb der Familie keine Personen und Institutionen, denen man etwas Gutes tun möchte.
Die Statistik zeigt, dass nur drei Prozent aller Erblasser ein korrektes Testament haben.
STEUERN UND FINANZAMT (steuerliche und finanzielle Wirkung)
Eine Nachfolgeregelung sollte „vom Ende her“ gedacht sein. Wer sich auf eine juristische Regelung beschränkt, ohne deren Auswirkungen auf das Nachlassvermögen und die sich daraus später ergebende Situation der Erben zu überprüfen, erreicht oft nicht das gewünschte Ergebnis.
Ob der Nachlass anordnungsgemäß verteilt werden kann und ob er ausreichend liquide ist, damit Ausgleichszahlungen an weichende Erben, Steuern , Geldvermächtnisse, Pflichtteils- oder sonstige im Erbfall sofort fällige Geldansprüche bezahlt werden können, regelt ein Testament nicht.
Deshalb sollten Sie unbedingt den Rat von Spezialisten hinzuziehen.
Das sind Notar, Rechts- und Steuerexperten, spezialisierte Finanzberater und/oder Abteilungen der Banken, Vermögensverwaltungen, Zertifizierte Erbschaftsplaner.
Auch die Finanzierung der Erbschaftsteuer erscheint den meisten Vermögenden unproblematisch oder ist überhaupt kein Thema. Die landläufige Meinung, sich erst im Alter um die Erbregelung zu kümmern, kann fatale Folgen haben. Schicksalsschläge, wie Tod durch Unfall oder Krankheit, können jederzeit eintreten. Und dann ist es für die notwendige Regelung von Erbschaftsfragen zu spät. Bevor Sie diese Erfahrung machen, informieren Sie sich schon heute.
Bei den Finanzverträgen gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten der vertraglichen Regelung, so dass erhebliche Steuervorteile erzielt werden könnten.
Gerne informiert Sie Finanzberatung Feiner über Angebote von Finanzverträgen die der steuerbegünstigten Vermögensübertragung dienen können.
Immobilien vererben, verschenken, Miterben auszahlen
Rechtsinformation und Beratung erhalten Sie bei den rechtsberatenden Berufen. Alles geregelt? Auch ohne Regelungen ist alles gesetzlich geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Manchmal passiert ein Unglück aus heiterem Himmel, oft werden aber auch Entscheidungen verschoben. In jedem Fall gibt es Regelungen die bestehen, wenn es zum Erbfall kommt. Vermögen kann unterschiedlich übertragen werden. Zu Lebzeiten als Schenkung und bei Tod durch vererben. Vermögens- und Lebenssituationen fordern unterschiedliche Gedanken und Strategien, weil es unterschiedliche Sichtweisen gibt. Die persönlichen Wünsche und Vorstellungen je nach Familienstand und Lebenspartnerschaft. Die gesetzlichen Regelungen für Erben und Schenken hinsichtlich Eigentum und Steuern. So könnten lieb gewonnene Menschen „leer ausgehen“ weil diese in keine gesetzliche Regelung fallen und eigene Vereinbarungen fehlen obwohl es dazu andere Wünsche und Erwartungen gab.
Immer wieder fehlen einfachste Bank-Vollmachten um beispielsweise nach plötzlichen Attacken auf die Gesundheit wie Schlaganfall oder Herzinfarkt, weiter vom Konto Zahlungen erledigen zu können.
Gerne informiert Sie Finanzberatung Feiner über Angebote von Finanzverträgen, so dass Sie z.B. Miterben auszahlen, modernisieren, wenn es Ihr herzlicher Wunsch ist die elterliche Immobilie zu bewahren oder selbst darin zu wohnen.