Gesetzliche Rente
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf den so genannten drei Säulen.
1. Säule der Altersvorsorge ist die gesetzliche Vorsorge
Die gesetzliche Rente wird fortlaufend reformiert und soll so der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die Leistungen sind stetig gesunken, so dass eine zusätzliche private Vorsorge zwingend erforderlich ist um das Ein- und Auskommen im Ruhestand zu haben.
Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens. Die Finanzierung ist das Umlageverfahren.
Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern der Anspruch auf die versicherten Leistungen des jeweiligen Versorgungsträgers, z.B. auch Rente für Hinterbliebene oder Erwerbsminderungsrenten bei „Frührente“.
Die Leistungen werden von den aktuell Erwerbstätigen Beitragszahlern finanziert.
Dazu zählen die Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Rente der Arbeitnehmer; die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV), die gesetzliche Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.
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